Eidgenössisch:
Volksinitiative „Für eine massvolle Zuwanderung“ (Begrenzungsinitiative)
Ja: 247
Nein: 409
Änderung des Jagdgesetzes
Ja: 268
Nein: 378
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
Ja: 285
Nein: 365
Änderung des Erwerbersatzgesetzes
Ja: 362
Nein: 285
Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Ja: 369
Nein: 285
Stimmbeteiligung: 76.77%
Kantonal:
Die genauen Abstimmungsresultate der Kantonsratswahlen können den regionalen Medien entnommen werden. Die Stimmbeteiligung lag bei 68.32%.
Gestützt auf Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 werden folgende Unterlagen öffentlich aufgelegt:
Beschluss der Gemeindeversammlung vom 25. August 2020 zur Teilrevision der Nutzungsplanung mit folgenden Unterlagen.
Bauordnung inkl. Anhang
Zonenplan 1:5‘000 (Gemeindegebiet)
Zonenplan 1:2‘000 (Baugebiet)
Gefahrenkarte
Zusätzlich liegen der Beschluss der Gemeindeversammlung und die Unterlagen mit dem zugehörigen Planungsbericht vom 18. September bis 8. Oktober 2020 auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Für das Inventar des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) sind im an den Tagen 15., 17. oder 22. September Begehungen des Gemeindegebietes durch Fachspezialisten geplant. Häuser für die engere Auswahl werden dabei fotografieren. Dazu ist es teilweise auch nötig, auf Hofplätze oder Hinterhöfe zu gehen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sehr geehrte Stettemerinnen und Stettemer
Ich bedanke mich ganz herzlich für das Vertrauen und die Wiederwahl zum Gemeindepräsident.
Auch in Zukunft möchte ich für Sie da sein und bin wie gewohnt unter meiner Telefonnummer
076 682 82 34 erreichbar. Aufgrund der schwachen Frequentierung und der Massnahmen rund
um das Coronavirus verzichte ich im Moment auf eine fixe Sprechstunde. Gerne treffe ich mich aber
spontan mit ihnen um über ihr Anliegen zu sprechen.
Urs Lichtensteiger
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. August 2020 liegt ab sofort bis 01. Oktober 2020 öffentlich in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Regierungsrat:
Christian Amsler: 307
Martin Kessler: 385
Cornelia Stamm-Hurter: 377
Patrick Strasser: 210
Dino Tamagni: 328
Walter Vogelsanger: 304
Kantonal:
Kreditbeschluss Ausbildungszentrum für Zivilschutz und Feuerwehr
Ja: 349
Nein: 196
Kreditbeschluss Umzug Pädagogische Hochschule in die Kammgarn
Ja: 270
Nein: 312
Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes
Ja: 393
Nein: 155
Stimmbeteiligung: 72.57%
Kommunal:
Gewählt ist als Gemeinderatspräsident
Urs Lichtensteiger mit 369 Stimmen
Absolutes Mehr: 228
Gewählt ist als Schulbehördenpräsident
Daniel Prazak mit 358 Stimmen
Absolutes Mehr: 209
Ab dem 17. August bis zum November 2020 wird die SH Power eine periodisch nötige Kontrolle der Gasnetze in Stetten durchführen. Damit alle Gasleitungen kontrolliert werden können, sind die Mitarbeitenden teilweise auf Zutritt zu privaten Grundstücken angewiesen. Die Mitarbeitenden der Firma Detectro werden sich bemerkbar machen, wenn sie Personen auf den Grundstücken ausmachen. Doch aus Effizienzgründen wird es ihnen aber nicht möglich sein, bei allen Liegenschaften zu klingeln und sich anzumelden. Aus diesem Grund bittet die SH POWER um Verständnis, dass private Grundstücke ohne Anmeldung betretet werden.
Die Kontrolle der Gasnetze
Am 10. August hiessen wir unseren ersten KV-Lehrling herzlich Willkommen. Ajla Selmani ist eine 16 – jährige ehemalige Sekundarschülerin aus Neuhausen. Wir freuen uns auf die nächsten drei Jahre mit ihr. Voraussichtlich wird sie 2023 ihre Lehre als Kauffrau bei uns abschliessen. Wir wünschen ihr einen guten Start und viele spannende Eindrücke auf unserer Gemeindeverwaltung.
Als Ergänzung der postalischen Einladung zur Gemeindeversammlung vom 25. August 2020 finden Sie hier das Schreiben zusätzlich in elektronischer Form.
Bitte beachten Sie, dass die Kontaktdaten von allen Teilnehmern der Gemeindeversammlung zu erheben sind. Vorname, Name und Wohnadresse befinden sich bereits auf dem Stimmausweis. Ergänzen Sie diese Angaben noch handschriftlich mit Ihrer Telefonnummer. Besten Dank.
Einladung GV
Seit dem 30. Juli 2020 gilt im gesamten Kanton Schaffhausen erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3). Folgende Regelungen sind daher zu beachten:
- Feuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen und beim Verlassen zwingend löschen.
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
- Das Wegwerfen von brennenden Zigaretten und Zündhölzern ist strikte zu unterlassen.
- Umgang mit Feuerwerk am 1. August: Kein Abbrennen in Waldesnähe und auf trockener Flur. Die Herstellerangaben sind strikte einzuhalten.
- Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die ausführliche Medienmitteilung der Staatskanzlei kann hier abgerufen werden.
Für die Einhaltung dieser Regelungen danken wir Ihnen.
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