28
Mai
Hecken schneiden
Ein Grossteil der Liegenschaften wird mit Grünanlagen vom Nachbarn oder von den Verkehrswegen abgegrenzt und dienen häufig als Sichtschutz. Um die Verkehrsteilnehmenden nicht zu gefährden, gibt es gesetzliche Bestimmungen, dass Hecken, Sträucher und Bäume mindestens hinter die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind. In jedem Fall muss die lichte Höhe über öffentlichen Strassen 4.50 m und über Fusswegen und Trottoirs 2.50 m betragen (siehe Abbildung).
Weder die öffentliche Beleuchtung, noch die Verkehrssicherheit dürfen beeinträchtigt werden. Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenschilder und Hydranten müssen frei sichtbar sein.
Von den Gärten auf Trottoir, Strassen und Wege überwachsende Bodenbepflanzungen sind