Neue Medienmitteilung der Staatskanzlei
Wahlunterlagen für die Nationalratswahl sind zu überprüfen
In den vergangenen Tagen haben sich weitere stimmberechtigte Personen gemeldet, die unvollständige Wahlunterlagen erhalten haben. Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlzettelbroschüre zu kontrollieren und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden.
Ende der vergangenen Woche gingen bei der Staatskanzlei Schaffhausen erste Meldungen von Stimmberechtigten ein, dass sie für die Nationalratswahl vom 22. Oktober 2023 unvollständige Wahlunterlagen erhalten haben. Mittlerweile haben sich weitere Personen bei ihren Wohngemeinden gemeldet. Insgesamt sind derzeit 17 Fälle in der Stadt Schaffhausen und in Gächlingen bekannt (Stand: 5. Oktober 2023). Die Staatskanzlei hat in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Druckerei umgehend Abklärungen eingeleitet. Die betroffenen Wahlzettelbroschüren weisen einen Teil der Listen doppelt auf, andere hingegen fehlen. Der Fehler entstand in der Druckweiterverarbeitung beim Zusammensetzen der Druckbögen zur Wahlzettelbroschüre. Nach derzeitigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass es sich mit Blick auf die Gesamtauflage (rund 58'000 Exemplare) insgesamt um eine sehr geringe Anzahl Fälle handelt. Die Druckerei bedauert den Fehler.
Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlzettelbroschüre zu kontrollieren und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Gemeinden sind informiert und werden fehlerhafte Wahlzettelbroschüren ersetzen. Sie müssen 20 vorgedruckte, fortlaufend nummerierte Wahlzettel (Nr. 1 bis 22, ohne Nr. 5 und Nr. 14) mit Listenbezeichnung sowie einen leeren Wahlzettel (leere Liste) enthalten. Zusätzlich zu dieser Medienmitteilung wird die Staatskanzlei in den kommenden Tagen entsprechende Inserate in den regionalen Zeitungen und im Amtsblatt schalten sowie über die kantonale Homepage und die Sozialen Medien informieren.