Die Gemeinde ist gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz des Kantons Schaffhausen (NHG-SH) verpflichtet wertvolle Landschaften, Erholungsräume, Flussufer, Naturreservate, wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, geologische Naturdenkmäler, stehende Gewässer und Wasserläufe, einzelne Bäume und Baumbestände, Hecken, Kleinbiotope und Aussichtspunkte und dergleichen zu schützen. Dieses Inventar bildet die Grundlage für die grundeigentümerverbindliche Unterschutzstellung dieser Objekte.
Stand: Revidiertes Inventar als Grundlage vorhanden. Umsetzung erfolgt im Rahmen der nächsten Revision der Nutzungsplanung
Unterlagen: Die Publikation der revidierten Unterlagen erfolgt erst im Rahmen der nächsten Revision der Nutzungsplanung. Das aktuell noch gültige Inventar ist im GIS aufgeschaltet.
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