Die im Jahr 2011 revidierte Gewässerschutzgesetzgebung verlangt, dass die Kantone für ihre Fliessgewässer und stehenden Gewässer Gewässerräume ausscheiden müssen. Der Kanton Schaffhausen hat diese Aufgabe den Gemeinden übertragen. Mit der Ausscheidung der Gewässerräume musste bei allen offenen und eingedolten Gewässern geprüft, ob ein Gewässerraum ausgeschieden werden muss. Mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerräume im Zonenplan wurde der Auftrag gemäss Gewässerschutzgesetz erfüllt.
Stand: abgeschlossen mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22.02.2022
Unterlagen:
Bitte wenden Sie sich für einzelne Planausschnitte an die Gemeindeverwaltung.
Comments are closed.