Der Kanton Schaffhausen ist dem Konkordat zur Harmonisierung der Baubegriffe beigetreten. Das Baugesetz verwendet daher seit 1. Januar 2011 die Baubegriffe der Interkantonalen Vereinbarung zur Hamonisierung der Baubegriffe (IVHB). Mit dieser Teilrevision der Bauordnung hat die Gemeinde Stetten die Baubegriffe der IVHB umgesetzt. Gleichzeitig wurden Anpassungen aufgrund Änderungen in den übergeordneten Gesetzgebungen umgesetzt.
Stand: abgeschlossen mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 25.08.2020
Unterlagen:
Gegenüberstellung alte und neue Bauordnung
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