Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen Stetten 2024
Gesucht: Schulbehördenpräsident/in!
Im Jahr 2024 finden im Kanton Schaffhausen Kantons- und Regierungsratswahlen statt. Parallel dazu besetzen die Gemeinden ihre Kommunalen Gremien an den sogenannten Erneuerungswahlen. In Stetten werden in diesem Zusammenhang die Personen für folgende Ämter gewählt:
- Gemeinde- und Schulbehördenpräsidium (je ein Mitglied)
- Gemeinderat (vier Mitglieder)
- Schulbehörde (ein Mitglied)
- Geschäftsprüfungskommission (drei Mitglieder)
- Stimmenzählende (vier Mitglieder)
- Delegierter für die Verbandsfeuerwehr VOR (ein Mitglied)
- Delegierte für die Reiat Wasserversorgung RWV (zwei Mitglieder)
Die letzten Erneuerungswahlen liegen nun vier Jahre zurück. Auch während der laufenden Amtsperiode gab es teilweise Wechsel und damit verbundene Ersatzwahlen. Der Gemeindepräsident hat im Hinblick auf die Erneuerungswahlen alle Amtsträger angefragt, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen. Dabei zeigt sich das sehr erfreuliche Bild, dass ein Grossteil der bestehenden Amtsträger sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellt. Dies ist insbesondere dahingehend erfreulich, weil es ein gewisses Mass an Beständigkeit und damit verbundenem Knowhow-Erhalt mit sich bringt. Von Einzelnen haben wir die Rückmeldung erhalten, dass sie sich nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen. Der Grund liegt dabei meist beim Mangel an Zeit. Hierbei handelt es sich um einen verständlichen Aspekt. Bei der Schulbehörde wird es zudem so sein, dass bei den Erneuerungswahlen nicht mehr gleich viele Amtsträger gewählt werden müssen. Aufgrund der Einführung einer Schulleitung per Sommer 2024 wird für die Schulbehörde neben dem Präsidium nur mehr ein weiteres Mitglied gewählt. Dies ist die Folge der Verfassungsänderung, welcher die Gemeindeversammlung an der Versammlung vom Dezember 2023 zugestimmt hat. Gerne stellen wir Ihnen hier die aktuelle Situation vor:
Anrede | Name | Vorname | Position | Weitere Kandidatur |
Herr | Müller | Thomas | Gemeindepräsident | Ja |
Herr | Horat | Adrian | Gemeinderat | Ja |
Herr | Pfister | Philipp | Gemeinderat | Ja |
Herr | Zürcher | Philip | Gemeinderat | Ja |
Herr | Müller | Stefan | Gemeinderat | Nein |
Herr | Krebser | Urs | GPK | Ja |
Herr | Dübendorfer | Peter | GPK | Ja |
Frau | Aulisio | Apollonia | GPK | Ja |
Herr | Prazak | Daniel | Schulpräsident | Nein |
Frau | Tanner | Nicole | Mitglied der Schulbehörde | Nein |
Frau | Bühler | Nicole | Mitglied der Schulbehörde | Nein |
Frau | Tschirky | Katja | Mitglied der Schulbehörde | Nein |
Herr | Sieber | Paul | Delegierter VOR | Ja |
Herr | Schmidl | Alexander | Delegierter RWV | Ja |
Herr | Waldvogel | Stephan | Delegierter RWV | Ja |
Frau | Welti | Regula | Stimmenzählerin | Ja |
Frau | Brunner | Barbara | Stimmenzählerin | Ja |
Frau | Sutter | Angelika | Stimmenzählerin | Nein |
Frau | Dübendorfer | Heidi | Stimmenzählerin | Nein |
Die Gesetzesgrundlagen für die Erneuerungswahlen ergeben sich aus dem Gemeindegesetz (SHR 120.100). Demnach ist in den Gemeinderat und die Schulbehörde, als Präsidentin oder Präsident sowie als Stimmenzählerin oder Stimmenzähler jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person wählbar. Für alle übrigen auf Amtsdauer gewählte Personen oder als Mitglied einer Kommission, unter Vorbehalt von Art. 66, ist jede Person wählbar, die nicht unter umfassender Beistandschaft steht. Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied muss in der Gemeinde stimmberechtigt sein. Dem ist zu ergänzen, dass die im Dienst der Gemeinde stehenden Personen nicht der Geschäftsprüfungskommission und der Behörde angehören können, der die entsprechende Aufsichtsbefugnis zukommt. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach dem Wahlgesetz (SHR 160.100).
In Stetten ist es Usanz, dass die Ortspartei SVP sowie das Einwohnerforum Stetten (ehem. Liberales Forum Stetten) sich um das Aufstellen von Kandidaten kümmern. Obwohl sich dies etabliert hat und gut funktioniert, handelt es sich bei der Übernahme dieser Aufgabe nicht um einen gesetzlichen Auftrag. Es steht jeder Person, welche die Bedingungen erfüllt, frei sich zur Wahl zu stellen. Dies auch ohne die Unterstützung der erwähnten Gruppierungen. In der Regel erfolgt kurz vor den Wahlen ein Flyer in die Haushalte in denen die Kandidierenden vorgestellt werden bzw. sich vorstellen. Politische Werbung ist dabei Sache der Kandidierenden. Um einen reibungslosen und fairen Ablauf zu gewährleisten, erlässt der Gemeinderat folgende Anordnungen:
- Das Gemeinde- und Schulbehördenpräsidium wird am 18. August 2024 analog zu den Regierungsratswahlen gewählt.
- Die übrigen kommunalen Behördenmitglieder werden am 22. September 2024 analog zu den Kantonsratswahlen gewählt.
- Wer sich für die Übernahme eines Amtes interessiert, kann sich für Auskünfte an folgende Stellen wenden:
- Gemeindeschreiberin: rachel.geuggis@stetten.ch
- SVP Stetten: Kurt Waldvogel, kurt.waldvogel@svp-sh.ch
- EFS Stetten: Eduard Looser, postmaster@einwohner-forum-stetten.ch
- Wer sich für ein Amt zur Verfügung stellen möchte, hat die Möglichkeit, dies via offizielle Bekanntmachung mitzuteilen. Um den 14. Juni 2024 wird durch die Gemeinde eine Auflistung aller Kandidaten in die Haushalte verteilt. Dafür ist es zwingend nötig, dass sie bis zum 7. Juni 2024 folgende Angaben abgeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Amt für welches kandidiert wird. Dies ist bei der Gemeindeschreiberin (rachel.geuggis@stetten.ch) einzureichen.
- Alle Kandidierenden haben die Möglichkeit, einen Flyer auf der Homepage der Gemeinde aufschalten zu lassen. Flyer sind einzureichen an info@stetten.ch. Das Aufschalten kann bis zu drei Arbeitstage dauern.
Der Versand der offiziellen Wahlzettel für den Wahlgang vom 18. August 2024 erfolgt um den 27. Juli 2024, die offiziellen Wahlzettel für den Wahlgang vom 22. September 2024 werden um den 31. August 2024 in die Briefkästen verteilt. Dies dient insbesondere denen zur Information, welche neben der offiziellen Bekanntmachung Werbung machen möchten.
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